Kosten

Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.

Wenn Sie im Kreis Düren wohnen, werden die Betreuungskosten i.d.R. vom Kreisjugendamt übernommen. Eventuell kann ein Elternbeitrag erhoben werden. Über den aktuellen Stand informiere ich Sie bei Bedarf.

Vor Betreuungsbeginn muss rechtzeitig ein Förderantrag gestellt werden. Hierbei bin ich Ihnen selbstverständlich  gern auf Wunsch behilflich und benenne Ihnen die für Sie zuständige Kontaktperson der Fachberatung beim Kreisjugendamt.

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